Unser Dienstleistungsrechner für die Beautybranche ist natürlich ein Kompromiss aus „einfach anzuwenden“ und „jede Einstellung muss drin sein“. Für uns ist es wichtig, dass ihr ein Gefühl für die Zusammenhänge bekommt und damit besser mit Statistiken und Preisen umgehen könnt. Der Rechner ist nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern ein erster Schritt in diese Richtung. Allerdings ist eine solche Lösung schon oft sehr nahe an der Wahrheit und unterscheidet sich im Ergebnis oft kaum von wesentlich komplexeren Herangehensweisen.
Ziel eines solchen Rechners ist es immer auf einen Nettoverkaufspreis zu kommen, der alle Kosten und Gewinnerwartungen deckt. Damit das Ganze mit den Verkaufspreisen vergleichbar wird (die man ja meist mehr im Kopf oder in der Preisliste hat), haben wir das danach wieder auf einen Bruttopreis hoch gerechnet. Dazu später mehr.
Kosten
Berechnung der Arbeitszeit pro Jahr
Hier kommt es darauf an, möglichst nahe an die tatsächlichen Arbeitsminuten pro Jahr zu kommen. Um es einfach zu halten, haben wir uns dafür entschieden, die Wochenarbeitszeit abzufragen. Das erspart euch die Tagesberechnung und das Wissen über die durchschnittliche Tagesarbeitszeit. Die Wochenarbeitszeit sollte jeder wissen bzw. laut Arbeitsvertrag schnell herausfinden können. Das Jahr hat 52 Wochen. Wir ziehen davon 6 Wochen Urlaub, 1 Woche Krankheit und 1 Woche Puffer ab. Also 52 – 8 Wochen = 44 Wochen als Basis. Ab dann ist es einfach.
Ein kleines Beispiel:
Man nimmt die Arbeitsstunden pro Woche – z.B. 40 Arbeitsstunden pro Woche x 44 Wochen im Jahr x 60 min. Das wären dann 105.600 Minuten pro Jahr. Über die Auslastung lässt sich das ganze dann korrigieren. D.h. sollte die Auslastung beispielsweise 80 % sein, bleiben 84.480 Minuten pro Jahr übrig.
Tipp: Wir empfehlen, dass sich die Chefs und Chefinnen dort eintragen und nicht über den Gewinnaufschlag einkalkulieren. Schreibt euch das Gehalt rein, was ihr verdienen möchtet oder verdient habt. Dann ist das etwas getrennt vom Gewinnaufschlag, der dann auch für Rücklagen, etc. verwendet werden kann.
Personalkosten
Die Kosten für Mitarbeiter sind ein wesentlicher Kostentreiber im Dienstleistungsbereich (z.B. Friseur, Kosmetiker, Nagelstudio, Spa usw.). Was auch viele Mitarbeiter immer wieder vergessen ist, dass der Arbeitgeber nicht nur den Lohn bezahlen muss, sondern auch noch einen ganzen Batzen an Lohnnebenkosten. Wir kalkulieren diese bei uns mit 22 % oben drauf. Für Deutschland ist das schon mal ein guter Wert. Sollten eure individuellen Kosten höher oder niedriger sein, solltet ihr diese einfach bei der Gehaltsangabe entsprechend erhöhen oder senken. Das gilt auch für Österreich und Schweiz. In Österreich können die Lohnnebenkosten durchaus höher sein und in der Schweiz weit darunter.
Gemeinkosten
In diesen Block packt ihr alle Kosten, die so im Salon bzw. Studio anfallen (als netto Betrag pro Jahr). Wir haben extra mehrere Felder eingearbeitet, damit ihr die wichtigsten Kostentreiber auf keinen Fall vergesst. Im Feld „Sonstige“ könnt ihr noch den ganzen Rest rein packen.
- Wasserkosten: Die Wasserkosten solltet ihr auf eurer Jahresabrechnung finden. Die Kosten für Wasser liegen bei einem durchschnittlichen Friseursalon mit 4 Mitarbeitern bei ca. 3.000 €/ Jahr.
- Stromkosten: Auch bei den Stromkosten nehmt ihr euch am besten die Stromabrechnung vom letzten Jahr zur Hand. Die Stromkosten liegen bei einem durchschnittlichen Friseursalon mit 4 Mitarbeitern bei ca. ca. 3.000 €/ Jahr.
- Steuerberaterkosten: Falls ihr nicht sicher seid, wie hoch eure Steuerberaterkosten sind, könnt ihr euch am Steuerberater Rechner orientieren. Falls ihr keine Ahnung habt, könnt ihr 1000 € als Wert ansetzen, das entspricht einem Jahresumsatz von ca. 20.000 €.
- Sonstiges: Bei den sonstigen Kosten solltet ihr nichts vergessen. Einige Beispiele:
- Telefon & Internet
- EDV-Kosten
- Marketing/Werbung
- Bank
- Zeitungen & Zeitschriften
- Getränke
- Rundfunkgebühren
- Dekoration
- EC Terminal
- Versicherungen
- Müllabfuhr
- Leasing
- Kredite
Gewinnaufschlag
Der Gewinnaufschlag ist voreingestellt mit 10 %. Ihr könnt hier rein packen, was ihr wollt. Wichtig: Solltet ihr als Chefs nicht schon eure Gehalt unter Personal eingegeben haben, dann müsste der Gewinnaufschlag entsprechend hoch sein… Wir empfehlen aber, dass alle Gehälter unter Personal eingegeben werden. Kurze Anmerkung zur Berechnung. Der Gewinnaufschlag wird so berechnet, dass dieser im Endbetrag drin ist.
Ein kleines Beispiel:
Bei 100 € Kosten (= Personal und Gemeinkosten) + 10 % Gewinnaufschlag wäre der Mindestpreis also:
100 € x 100/90 = 111,11 €.
Bruttoverkaufspreis
In unseren Berechnungen kommt im Prinzip ein Nettoverkaufspreis pro Minute raus. Um die Beträge vergleichen zu können mit den Bruttoverkaufspreisen rechnen wir hier den Steuersatz drauf, der hinterlegt ist – für Deutschland z.B. 19 %. Diesen Bruttoverkaufspreis rechnen wir dann auf eine Stunde hoch, damit man sich besser etwas vorstellen kann.
Spielwiese
Auf der Spielwiese könnt ihr nun eure Dienstleistungen eingeben und miteinander vergleichen. Viele Preisrechnern rechnen den Materialeinsatz als Pauschale in die Kosten ein. Wir sind da anderer Meinung. Denn jede Dienstleistung in der Beautybranche hat einen anderen Materialeinsatz. Deshalb ist dieser erst pro Dienstleistung einzugeben. Ihr könnt natürlich auch eure Preise nehmen und Pauschalen hinterlegen, wenn alle Dienstleistungen ungefähr gleich sind. Dann könnt ihr diese auch bei den sonstigen Gemeinkosten rein packen.
Tipp: Im Prinzip geht es bei der Spielwiese darum, Dienstleistungen zu finden, die evtl. sehr „wertvoll“ für euch sein können und evtl. auch noch gut kombinierbar mit anderen Dienstleistungen.